Jährliche MWST-Abrechnung ab 2025:
Wichtige Neuerungen im Überblick
Die Eidgenössische Steuerverwaltung führt per 1. Januar 2025 die Möglichkeit einer jährlichen MWST-Abrechnung ein. Diese administrative Vereinfachung steht Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis CHF 5'005'000 zur Verfügung.
Voraussetzungen und Antragstellung
Der Antrag für die jährliche Abrechnung muss über das ePortal der ESTV erfolgen. Für das Jahr 2025 ist der Antrag bis spätestens am 28. Februar 2025 einzureichen. Voraussetzung ist, dass in den vorangegangenen drei Steuerperioden alle Abrechnungen fristgerecht eingereicht und sämtliche Steuerforderungen vollständig bezahlt wurden.
Wichtige Neuerungen im Überblick
Die Eidgenössische Steuerverwaltung führt per 1. Januar 2025 die Möglichkeit einer jährlichen MWST-Abrechnung ein. Diese administrative Vereinfachung steht Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis CHF 5'005'000 zur Verfügung.
Voraussetzungen und Antragstellung
Der Antrag für die jährliche Abrechnung muss über das ePortal der ESTV erfolgen. Für das Jahr 2025 ist der Antrag bis spätestens am 28. Februar 2025 einzureichen. Voraussetzung ist, dass in den vorangegangenen drei Steuerperioden alle Abrechnungen fristgerecht eingereicht und sämtliche Steuerforderungen vollständig bezahlt wurden.