MWST Änderungen 2025

Dec 19 / Sandra Frauchiger



Im 2025 werden diverse Änderungen bei der MWST in Kraft treten. Sehen Sie sich hier an. welche das sind.

What is Online Learning?


Jährliche MWST-Abrechnung
Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis CHF 5'005'000 können neu jährlich abrechnen. Dies bedingt Vorauszahlungen, welche die ESTV basierend auf der Steuerforderung der letzten Periode festlegt. Ein entsprechender Antrag muss bis Ende Februar 2025 eingereicht werden.

Geschäftsfall: Eine Treuhandfirma mit einem Jahresumsatz von CHF 800'000 stellt bis 28. Februar 2025 einen Antrag auf jährliche Abrechnung. Die ESTV legt basierend auf der Vorjahresabrechnung Quartalsraten von je CHF 15'000 fest.


Neue Steuerausnahmen

Kulturbereich

Die aktive Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen ist neu von der MWST ausgenommen.

Geschäftsfall: Ein Kulturverein bietet Workshops an, bei denen die Teilnehmenden selbst Theater spielen. Diese Leistung ist neu von der MWST ausgenommen.

Gesundheitswesen

Koordinierte Versorgung bei Heilbehandlungen sowie Infrastrukturnutzung durch Belegärzte in Ambulatorien sind neu ausgenommen.

Geschäftsfall: Ein Ärztehaus stellt einem Belegarzt Räumlichkeiten und medizinische Geräte zur Verfügung. Diese Leistung ist neu von der MWST ausgenommen.


Subventionen und Vergütungen

Subventionsregelung

Als Subvention gilt neu, was ein Gemeinwesen ausdrücklich als solche bezeichnet. Dies schafft mehr Rechtssicherheit bei der Abgrenzung zwischen nicht steuerbaren Subventionen und steuerbaren Entgelten.

Geschäftsfall: Eine Gemeinde bezeichnet einen Beitrag an einen Sportverein explizit als "Subvention". Dieser Betrag ist damit nicht steuerbar.


Plattformbesteuerung

Versandhandelsplattformen

Plattformen müssen künftig alle über sie abgewickelten Warenlieferungen deklarieren und versteuern. Die ESTV kann bei Nichteinhaltung administrative Massnahmen bis hin zur Vernichtung von Waren verfügen.

Geschäftsfall: Ein Online-Marktplatz muss für alle darüber verkauften Waren die MWST abrechnen, auch wenn einzelne Händler unter der Umsatzgrenze liegen.




Weitere Aenderungen

Sicherheitsleistungen

Die ESTV kann von Organen juristischer Personen bei Serienkonkursen Sicherheiten verlangen.

Geschäftsfall: Ein Geschäftsführer, dessen zwei vorherige Firmen innerhalb von 18 Monaten Konkurs gingen, muss für sein neues Unternehmen eine Sicherheitsleistung erbringen.

Emissionsrechte

Die Übertragung von Emissionsrechten und ähnlichen Rechten unterliegt neu der Bezugsteuer.

Geschäftsfall: Ein Industrieunternehmen erwirbt CO2-Zertifikate von einem ausländischen Händler. Diese Transaktion unterliegt neu der Bezugsteuer.

Streaming-Dienste

Der Leistungsort für Streaming-Dienste in den Bereichen Kultur, Künste, Sport, Wissenschaft, Unterricht und Unterhaltung wird neu am Sitz des Empfängers festgelegt.

Reisebüros

Ausländische Reisebüros werden bei der Organisation von Reisen in die Schweiz nicht mehr steuerpflichtig.

Elektronische Abwicklung

Die MWST-Abrechnung muss ab 1. Januar 2025 zwingend elektronisch über das ePortal der ESTV erfolgen. Die Papierformulare werden abgeschafft, was dem Bund jährliche Einsparungen von rund CHF 100'000 bringt.

Ausländische Unternehmen

Die ESTV kann künftig darauf verzichten, von ausländischen Unternehmen eine Steuervertretung in der Schweiz zu verlangen, wenn sie ihre Verfahrenspflichten anderweitig erfüllen.

Portalpflicht

Für die Bereiche Saldo- und Pauschalsteuersatzmethode, Gruppenbesteuerung sowie die Abmeldung als steuerpflichtige Person wird die Portalpflicht erst per 1. Januar 2027 eingeführt. Die detaillierten Praxisanweisungen zu allen Änderungen werden von der ESTV noch publiziert.


Saldosteuersatzmethode

Wegfall der Zwei-Sätze-Beschränkung

Die bisherige Beschränkung auf maximal zwei Saldosteuersätze pro Unternehmen wird aufgehoben. Neu können Unternehmen mehrere Saldosteuersätze gleichzeitig anwenden, sofern die einzelnen Tätigkeiten die 10%-Regel erfüllen. Dies ermöglicht eine präzisere Abrechnung der Mehrwertsteuer entsprechend der tatsächlichen Geschäftstätigkeiten.

Anwendung der 10%-Regel

Die 10%-Regel gewinnt durch den Wegfall der Zwei-Sätze-Beschränkung an Bedeutung: Jede unternehmerische Tätigkeit, die mehr als 10% des steuerbaren Gesamtumsatzes ausmacht, muss mit einem eigenen Saldosteuersatz abgerechnet werden. Ein typisches Beispiel: Ein Unternehmen erzielt folgende Umsätze:

  • Handelsware im Detailhandel: CHF 400'000 (45% vom Gesamtumsatz)
  • Handwerkliche Leistungen: CHF 250'000 (28% vom Gesamtumsatz)
  • Beratungsdienstleistungen: CHF 150'000 (17% vom Gesamtumsatz)
  • Schulungen: CHF 90'000 (10% vom Gesamtumsatz)

Da die ersten drei Tätigkeiten je über 10% des Gesamtumsatzes ausmachen, müssen für diese separate Saldosteuersätze angewendet werden. Für die Schulungen mit genau 10% kann der Satz der Haupttätigkeit verwendet werden.

Grenzwerte und Beschränkungen

Die Umsatzgrenze für die Anwendung der Saldosteuersatzmethode bleibt unverändert bei CHF 5'024'000. Ebenfalls unverändert bleibt die maximale Steuerzahllast von CHF 108'000. Wird einer dieser Grenzwerte überschritten, muss das Unternehmen zur effektiven Abrechnungsmethode wechseln.

Methodenwechsel und Korrekturen

Bei einem Wechsel zwischen den Abrechnungsmethoden müssen neu Vorsteuerkorrekturen vorgenommen werden:

  • Beim Wechsel zur Saldosteuersatzmethode muss die früher abgezogene Vorsteuer zurückerstattet werden
  • Beim Wechsel zur effektiven Methode kann die Steuer auf dem Zeitwert der Gegenstände geltend gemacht werden

Ein Beispiel: Ein Unternehmen wechselt von der effektiven zur Saldosteuersatzmethode und hat in den Vorjahren Vorsteuerabzüge von CHF 50'000 auf Geschäftseinrichtungen geltend gemacht. Diese müssen nun zeitanteilig korrigiert und zurückerstattet werden.

Bindungsfrist und Wechselmöglichkeiten

Will die steuerpflichtige Person nicht ab Beginn der Steuerpflicht mit der SSS-Methode abrechnen oder erfolgt die schriftliche Mitteilung zu spät, muss sie mindestens drei ganze Jahre mit der effektiven Methode abrechnen. Nach Ablauf der Dreijahresfrist ist ein Wechsel der Abrechnungsmethode jeweils auf den Beginn einer Steuerperiode möglich.